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Informationen

Krankenkassen / Rückerstattung

Um einen Anspruch auf eine Teil-Rückerstattung durch die Krankenkasse zu haben, benötigen Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin respektive Alternativmedizin. In diese Kategorie fallen nebst der Osteopathie, die Homöopathie, Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin, medizinische Massage, … 

Informieren Sie sich bitte direkt bei der Krankenkasse, ob Sie eine Überweisung vom Arzt benötigen, über die Höhe der Rückerstattung und über eine allfällige Jahreslimite. Wir könnten Ihnen dazu nur vereinzelt Auskunft geben, denn diese Elemente unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr stark. 

Selbstverständlich begrüssen wir Sie auch als Selbstzahler gerne in der Praxis.

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie bei der Krankenkasse irgendwelche Vorbehalte oder Ausschlüsse im Vertrag haben! 

 

Unfallversicherungen

Sollten Sie nach einem Unfall zu uns kommen, brauchen Sie zwingend eine ärztliche Überweisung. Die Unfallversicherer sind nicht verpflichtet, osteopathische Behandlungen zu vergüten. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei der zuständigen Unfallversicherung eine sogenannte Kostengutsprache schriftlich einzuholen, damit Sie nachträglich keine böse Überraschung erleben. 

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir NICHT direkt via Unfallversicherung abrechnen können.

 

Kosten

Eine Behandlung dauert je nach Beschwerde unterschiedlich lange, in der Regel ca. 45 Minuten und kostet bei uns 140.- CHF, bei einer 30-minütigen Sitzung sind es 100.- CHF.  

Wir rechnen im sogenannten System «Tiers garant» ab. Das heisst, dass Sie unsere Behandlungen direkt an uns bezahlen und Sie einen Teil der Kosten mit dem Rückforderungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse zurückfordern können.

Sollten Sie verhindert sein und einen Termin kurzfristig nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte mindestens 24 Stunden im Voraus, andernfalls können wir Ihnen die Sitzung in Rechnung stellen.

 

Zahlungsmodalitäten

Sie können bei uns eine Sitzung direkt bar oder per Twint oder mit einer Rechnung begleichen. 
Unabhängig der Zahlungsart, erhalten Sie einen Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse.